CO2-Kosten für die Heizung: Vermieter müssen sich beteiligen

Seit 2023 ist es beschlossene Sache, nun entfaltet es erstmals seine Wirkung: Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verpflichtet Vermieter dazu, einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung der vermieteten Wohnungen selbst zu tragen. Das entlastet Mieterinnen und Mieter, die in

Zurück

Login erforderlich

Bitte melden Sie sich in Ihrem kostenlosen Redaktionskonto an, um den Beitrag lesen zu können.

Noch kein Redaktionskonto? Sie können hier ein kostenloses Redaktionskonto erstellen.

_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Fernstudium
Social Media und Schule
Der plastikfreie Trend
Systemwechsel
Digital Parenting
New Work – was steckt dahinter?
Auch die Psyche muss geschützt werden
E-Lkw sorgt für bessere Luft
Nach einem Unfall richtig handeln
Auf zwei Rädern sicher unterwegs