Geteilte CO2-Kosten für die Heizung: So funktioniert die Kostenbeteiligung

Für Heizkostenabrechnungen mit Abrechnungszeiträumen ab Januar 2023 gelten erstmals die Regelungen des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: Vermieter müssen sich an den CO2-Kosten für die Heizung beteiligen. Für manche Mieterinnen und Mieter entsteht jetzt Handlungsbedarf. Wer zur Miete wohnt, kann -

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