Ohne Betriebsinterna zum neuen Job

Ein neuer Job ist in Aussicht und nach der schriftlichen Bewerbung steht das Vorstellungsgespräch an. Oft steht hier die erbrachte Leistung im Vordergrund. Bei einem Unternehmen der gleichen Branche ist allerdings besondere Zurückhaltung geboten. Denn wer Betriebsgeheimnisse ausplaudert, verstößt gegen

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