Arbeitgeber nutzen das Bewerbungsgespräch, um möglichst viel über die Kandidatinnen oder Kandidaten zu erfahren. Aber nicht alles, was sie wissen möchten, dürfen sie auch fragen - weil es Persönlichkeitsrechte (Partnerschaft, sexuelle Orientierung, religiöse oder politische Überzeugungen, Vorstrafen),